Wo der Patient Mensch sein darf
Ordination von 25.3 bis 29.3 geschlossen
WICHTIG!
Das Rezeptbestellungsformular dient nur zur Bestellung von Dauermedikamenten.
Alles andere: Überweisungen, Verordnungen, Krankenstände etc. werden nicht bearbeitet, dafür müssen sie in die Ordination kommen.
Beachten Sie bitte, bei der Rezeptbestellung eine Bearbeitungszeit von
2 Werktagen
Die Bestellungen werden ausschließlich während den Ordinationszeiten bearbeitet.
Es erfolgt keine Bearbeitung am Wochenende und Feiertagen.
Rezeptbestellung
Daten des Patienten:
Weitere Informationen können Sie der Datenschutzerklärung entnehmen.
FSME-Impfung im Rahmen der gratis Impfaktion der Gemeinde Wr.Neudorf ist ab jetzt in der Ordination möglich!
Es ist nur die Impfgebühr zu bezahlen
Warum wir regelmäßig Ihre E-Card stecken müssen:
Danach erlischt die Zugriffsberechtigung automatisch und wird erst bei erneutem Nachweis des Behandlungsverhältnisses, z. B. durch Stecken der E-Card im Zuge eines erneuten Arztbesuches, wieder aktiv.
Bürgerinnen und Bürger können für Gesundheitsdiensteanbieter ihres Vertrauens (Ärztin bzw. Arzt oder Apotheke) und mit deren Zustimmung die genannten Zugriffsfristen auf bis zu 365 Tage verlängern.
Die Bürgerinnen und Bürger können die Zugriffszeiten ihrer behandelnden bzw. betreuenden ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter aber auch verkürzen oder den Zugriff generell sperren (Zugriffsdauer 0 Tage). Dies kann über das ELGA-Portal von der Bürgerin bzw. dem Bürger eingestellt werden oder über die ELGA-Ombudsstelle wahrgenommen werden.
Das Formular zur Änderung der Zugriffsberechtigungen für Ihre ELGA finden Sie auf www.gesundheit.gv.at unter ELGA-Ombudsstelle.
Einträge, die älter als 18 Monate sind, werden automatisch aus der e-Medikationsliste gelöscht.